Jeder Hundebesitzer hat schon mal vor Situationen gestanden, bei
dem ein Zwischenfall mit dem eigenen Hund gerade noch glimpflich
ausgegangen ist. Was aber, wenn es anders gekommen wäre? Viele
Hundebesitzer entscheiden sich dann für eine Tierhalterhaftpflicht.
Abgesichert sind dann solche Fälle, die der eigene Hund anderen
Hunden zufügt. Denn Beißereien unter Hunden sind die
häufigsten Gründe und schnell wird man dann vom anderen
Hundebesitzer verklagt. Wie schnell kommt es vor, dass der Hund
fremde Menschen anspringt und deren Bekleidung verschmutzt oder
beschädigt. Gut das man dann, nicht nur für die Materiellen
Kosten, durch die Tierhalterhaftpflicht abgesichert ist. Versichert
sind auch solche Personen, die kurzfristig auf das versicherte Tier
aufpassen.
Als Tierbesitzer braucht man sich nicht für alle Tiere eine
Tierhalterhaftpflicht zulegen. Eine Tierhalterhaftpflicht benötigen
lediglich nur die Halter von Hunden, Pferden, Eseln, Ponys oder
Rindern. Alle anderen Tiere, die im Haushalt gehalten werden, sind
automatisch durch die gesetzliche Haftpflicht abgesichert. Darunter
fallen die Katzen, Vögel und alle weiteren Nagetiere. Ausgenommen
ist dabei die Haltung von gefährlichen Tieren, wie die Haltung
von Krokodilen, Giftschlangen und allen weiteren giftigen Tieren.
Die Tierhalterhaftpflicht wird in zwei Gruppen aufgeteilt. Man
unterscheidet dabei zwischen einer Tierhalterhaftpflicht für
Hunde (Hundehaftpflicht)
und der Tierhalterhaftpflicht für Pferde. Bevor man sich für
eine Tierhalterhaftpflicht entscheidet, lohnt sich ein Vergleich
der verschiedenen Anbieter. Wobei die Tierhalterhaftpflicht mit
und ohne Selbstbeteiligung angeboten wird. Bevor man sich aber für
eine Mitbeteiligung entscheidet, sollte man sich im Klaren sein,
für welches Tier man die Tierhalterhaftpflicht abschließen
will, und ob sich die Ersparnis dann noch lohnt. Unter den verschiedenen
Anbietern gibt es ernorme Preisschwankungen.
Einige Anbieter bieten eine Ersparnis bis zu 33 Prozent an, wenn
man sich für eine Online abgeschlossene Tierhalterhaftpflicht
entscheidet. Vergleichen lohnt sich also auf jeden Fall.
Tierhalterhaftpflicht im kostenlosen Vergleich
Für Hunde- und Pferde-Halter ist eine Tierhalterhaftpflicht
ohne Zweifel eine der wichtigsten Versicherungen um einen finanziellen
Rund umschutz zu garantieren. Damit auch Sie eine günstige und
zugleich leistungsstarke Tierhalterhaftpflicht abschließen
können bieten wir Ihnen nachfolgend einen Tierhalterhaftpflicht
Vergleich.
1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: finanzen.de Maklerservice GmbH
. Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0 800 300 300 9
, per email an service@finanzen.de
bzw. per Post: finanzen.de Maklerservice GmbH
, Schlesische Strasse 29-30
, 10997 Berlin
.
2. Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch z.B. ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann?
Lt. § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden
zu ersetzen." Außerdem hilft sie, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern gewährt die Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz.
3. Wer ist versichert?
Sie als Halter eines Tieres sind versichert (Haftpflicht als Tierhalter).
Mitversichert ist aber auch Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbar, der Ihr Tier hütet (Haftpflicht als Tierhüter).
4. Welche Schäden zahlt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Versichert ist das Tier und nicht der Halter, d.h. auch wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht ist Versicherungsschutz vorhanden.
5. Sind Tiere schon über die Privathaftpflichtversicherung versichert?
Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche usw., ja. Für Hunde, Pferde, Schlangen, Raubkatzen usw. benötigen Sie eine spezielle Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.
6. Muss jedes Tier einzeln versichert werden?
Ja. Immer die Anzahl der zu versichernden Tiere angeben. Kommt ein Tier neu dazu, bitte dem Versicherer melden.
7. Wann muss ich für die von meinem Tier verursachten Schäden haften?
Sie müssen als Tierhalter von Haustieren auf alle durch willkürliches, tiertypisches Verhalten entstandene Schäden haften, auch ohne Verschulden (= Gefährdungshaftung, da allein durch das Halten eines Tieres eine Gefahr besteht, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. das Anleinen eines Hundes, beachtet werden).
8. Wo gilt der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz gilt weltweit. Innerhalb Europas für unbegrenzte Auslandsaufenthalte und für sonstige (weltweite) bis zu einem Jahr.
9. Sind Jungtiere (Welpen, Fohlen) mitversichert?
Ja, wenn das Muttertier im Besitz des Versicherungsnehmers versichert ist. Jungtiere sind generell zwischen 6-12 Monaten (je nach Gesellschaft) nach Geburt i.d. Regel kostenfrei mitversichert.
10. Was versteht man unter "eigene Schäden" und sind diese mitversichert?
Unter eigene Schäden fallen z.B. Biss des Herrchens (VN), Zerkratzen der eigenen Couch usw.
Nein, diese Schäden sind generell nicht versicherbar.
13. Was sind Mietsachschäden und sind diese mitversichert?
Unter Mietsachschäden fällt z.B. Hund zerkratzt die Tür des Hotelzimmers.
Ist mitversichert (meist mit Selbstbeteiligung), max. Höhe ist jedoch Gesellschaftsabhängig.
14. Was fällt unter Personenschaden und ist dieser mitversichert?
Hund beißt eine Person die daraufhin behandelt werden muss.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
15. Was fällt unter Sachschäden und sind diese mitversichert?
Ein Hosenbein zerreist nach einem Biss des Hundes.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
16. Was versteht man unter Vermögensschäden und sind diese durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung mit gedeckt?
Zum Beispiel: Ihr Hund beißt einen Geschäftsmann, der daraufhin seinen Flug verpasst. Folgekosten wie Umbuchungsgebühren aber auch der Schaden aus entgangenem Geschäftsgewinn.
Sind mitversichert, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
17. Kampfhunde
Zu den Kampfhunden zählen folgende Hunderassen sowie Kreuzungen mit diesen Rassen (können zwischen den Gesellschaften auch abweichen):
Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino.