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Rechtsschutzversicherung

Bereits im Mittelalter gab es Vorläufer zur heutigen Rechtsschutzversicherung, damals wurden die Interessen durch Gilden oder Zünfte vertreten. Es entwickelten sich im Laufe der Jahre so genannte Interessenverbände und erst Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die ersten Rechtsschutzbereiche durch den Gesetzgeber eingeführt.

In der heutigen Zeit kommt es immer wieder in den verschiedensten Bereichen und Situationen des Lebens zu Streitigkeiten, die oftmals ihr Ende lediglich vor Gericht finden. Anwalts- und Verfahrenskosten nehmen dabei meist einen enormen und unvorhersehbaren Umfang an. Der Markt bietet dem Versicherungsnehmer eine Vielzahl von Rechtsschutzversicherungen, die einzeln oder in Form von unterschiedlichen Paketen abgeschlossen werden können.

Rechtsschutzversicherungen werden für die verschiedensten Bereiche angeboten und schon längst nicht mehr nur von Firmen sondern auch immer häufiger von Privatpersonen in Anspruch genommen. Eine Rechtsschutzversicherung für den beruflichen Bereich ist beispielsweise für ein aus Arbeitnehmersicht schlecht ausgestelltes Arbeitszeugnis oder bei Kündigungsschutzklagen hilfreich. Die Privat- oder Familienrechtsschutzversicherung hingegen ist unter anderem bei Erbschaftsstreitigkeiten von Vorteil.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung wiederum ist nicht nur für einen Fahrzeugführer sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer geeignet, hierzu zählen zum Beispiel auch Fahrzeuginsassen oder Fußgänger. Besonders im Bereich des Straßenverkehrs kommt es immer häufiger zu Konfliktsituationen, deren nervenaufreibende Prozeduren dem Verkehrsteilnehmer durch eine abgeschlossene Verkehrsrechtschutzversicherung erspart bleiben können.

Wird eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und in einem Streitfall genutzt, so übernimmt diese unter anderem die Anwaltsgebühren sowie die Gerichtskosten. In einigen Fällen kann auch eine Strafkaution von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Ausgeschlossen sind jedoch die Zahlungen von Bußgeldern oder Geldstrafen.

Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist unbedingt zu beachten, dass einige Verträge erst eine bestimmte Laufzeit benötigen (diese liegt in der Regel bei drei Monaten), bevor die Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden kann. Der potentielle Versicherungsnehmer sollte sich daher rechtzeitig vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eingehend informieren.

Rechtsschutzversicherungen im kostenlosen Vergleich

Damit auch Sie zukünftig zu Ihrem Recht kommen, bieten wir Ihnen nachfolgend die Möglichkeit, einen umfassenden Rechtsschutzversicherung Vergleich zu tätigen. Dieser ist garantiert kostenlos und unverbindlich.

Online Rechtsschutz Vergleich
Tarifauswahl
  • Versichert sind:
    • Das im Antrag genannte KFZ (nur eines möglich)
    • Antragssteller als Fahrer des eigenen und auch fremder Fahrzeuge
    • Alle Fahrer des versicherten Fahrzeuges
  • Versichert sind:
    • Alle KFZs die auf die Familie zugelassen sind (KFZ der Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen)
    • Alle Familienangehörige als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge
    • Alle fremden Fahrer der Fahrzeuge der Familie
  • Versichert sind:
    • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
  • Versichert sind:
    • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
    • Eigene oder gemietete Wohnung, Eigenheim, eigenes oder gemietetes Grundstück
    • ACHTUNG: keine vermieteten Wohneinheiten! (Extra Beitrag notwendig)
  • Versichert sind:
    • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
    • Alle Familienangehörige als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge
    • Alle fremden Fahrer der Fahrzeuge der Familie
  • Versichert sind:
    • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
    • Alle Familienangehörige als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge
    • Alle fremden Fahrer der Fahrzeuge der Familie
    • Eigene oder gemietete Wohnung, Eigenheim, eigenes oder gemietetes Grundstück
    • ACHTUNG: keine vermieteten Wohneinheiten! (Extra Beitrag!)
  • Versichert sind:
    • Streitigkeiten bei vermieteten Wohnungen an private Nutzer im gerichtlichen und außergerichtlichen Streit
Berufs-Rechtsschutz ausschließen Hilfe
Falls Sie keinem Beruf nachgehen oder keine Streitigkeiten erwarten, können Sie den Bereich ausschließen. Der Berufsrechtsschutz kann nur für alle versicherten Personen ausgeschlossen werden.
Singlerabatt Hilfe
Singlerabatt ist möglich, wenn Sie allein leben ohne Partner. Ihre Kinder sind in der Regel hier mitversichert. Falls Sie verheiratet sind aber getrennt leben, können Sie bei den meisten Tarifen den Partner ausschließen.
Alter Versicherungsnehmer
Alter Ehe- oder Lebenspartner
Tätigkeit
Selbstbeteiligung EUR Hilfe
Die Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe müssen Sie bei jedem Schadensfall selbst tragen
VERMIETETE Wohneinheiten mitversichern Hilfe
Die vermietete WE kann nur versichert werden, wenn sich diese NICHT im eigenen Haus befindet. Sonst MUSS zusätzlich der Eigentum- und Miet RS für das eigene Haus mitversichert werden.
Rechtsschutz in Ehesachen (nur wenn verheiratet) Hilfe

Je nach Gesellschaft gibt es unterschiedliche Leistungen. Das optimale Produkt gibt es bei der ARAG: Gezahlt werden bis zu 30.000 Euro beim Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten bei 500 EUR Selbstbeteiligung für Mehrbeitrag 120,00 EUR (3 Jahre Wartezeit)
Der Vertrag kann nur als Ehepaar abgeschlossen werden. Es haben dann beide Parteien Rechtsschutz im Ehestreit.

Rechtsschutz für Unterhalt Hilfe

Je nach Gesellschaft gibt es unterschiedliche Leistungen. Das optimale Produkt gibt es bei der ARAG: Gezahlt werden bis zu 30.000 Euro Rechtsschutz in Unterhaltssachen vor Gerichten bei 250 EUR Selbstbeteiligung für Mehrbeitrag 75,00 EUR (1 Jahr Wartezeit).

Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten Hilfe
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Damit ist es möglich, in Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Täter z.B. nach Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung oder Entführung, als Zeuge oder Nebenkläger vor deutschen Strafgerichten aufzutreten. Im Hinblick auf eine angemessene Bestrafung des Täters und wegen der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Sozialgesetzbuch oder dem Opferentschädigungs-Gesetz.
Einschluss Spezial-Straf-RS Hilfe
Spezial-Straf-Rechtsschutz - für Nichtselbständige je nach Bedingungen des Anbieters.
Umfang der Versicherung:
Erstattung der Kosten für die Verteidigung wegen des Vorwurfs der Verletzung von Vorschriften des Strafrechts. (Wird rechtskräftig festgestellt, dass die Straftat vorsätzlich begangen wurde, müssen die Kosten zurückgezahlt werden.)
Laufzeit Hilfe
Einige Gesellschaften bieten mehrjährige Verträge an mit einem Laufzeitrabatt.
Bestand in den letzten 5 Jahren eine Vorversicherung Hilfe
Bei einigen Versicherungen gibt es eine günstigere Selbstbeteiligungs-Einstufung, wenn Sie einen Vertrag hatten, der schadenfrei lief.
Schäden in den letzten 5 Jahren Hilfe
Bei Schadenfreiheit gibt es für bei einigen Tarifen einen Nachlass.

[ Teilnehmende Gesellschaften ]

[ Häufig gestellte Fragen ]

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