gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine von
zwei Säulen der Krankenversicherung - die zweite ist die private
Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung wurde von
Otto v. Bismarck eingeführt und sollte die Menschen vor gesundheitlichen
Risiken schützen sowie Lohnausfälle durch Krankheit ersetzen.
In dieser Krankenversicherung sind rund 80 Prozent der Bürger
versichert. Hier ist jedoch noch einmal zu unterscheiden. Denn es
kann zwar jeder in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten,
jedoch gibt es Unterschiede in der Art.
So müssen sich alle Arbeitnehmer, welche nicht Selbstständig
sind oder keinen Beamtenstatus besitzen, bei der GKV pflichtversichern.
An die Krankenkasse werden dann alle Sozialbeiträge abgeführt.
Wenn man in die Arbeitslosigkeit gerät, wird man ebenfalls
in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die Beiträge
zahlt dann jedoch die Arbeitsagentur. Kinder können sich bis
zum 25. Lebensjahr bei Ihren Eltern mit versichern. Dies ist dann
die so genannte Familienversicherung.
Seit dem 1. Januar 2009 herrscht in Deutschland ein einheitlicher
Kassenbeitragssatz von 15,5 Prozent (ab Juli 2009 dann 14,9 Prozent).
Dies macht es den Menschen, welche in der gesetzlichen Krankenversicherung
versichert sind möglich, ohne finanzielle Einbußen zu
einer gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln, welche die besten
Leistungen anbietet. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt in
erster Linie die Grundversorgung der Menschen ab. Dazu zählen
der Besuch des Hausarztes oder anderer Spezialärzte. Auch die
Medikamentenkosten werden zum größten Teil übernommen.
Jedoch ist für den Besuch der Ärzte ein Gebühr (einmalig
pro Quartal 10€) an den Hausarzt zu entrichten, welcher diese
an die gesetzliche Krankenkasse weiterleitet. Dafür kann man
sich Überweisungen zu Fachärzten beschaffen.
Auch zu gewissen Medikamenten muss eine geringe Zuzahlung geleistet
werden. Die gesetzliche Krankenkasse deckt auch die Kosten für
eine Behandlung im Krankenhaus ab - stationär oder ambulant.
Dafür ist jedoch ebenfalls ein Eigenanteil von 10€ pro
Tag fällig. Dies für die ersten 27 Tage. Danach übernimmt
die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten komplett. Die Zuschüsse
für eine Zahnbehandlung oder den Zahnersatz sind jedoch geringer
geworden. Man muss nun eine private Zusatzversicherung abschließen.
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Mit der Einführung des einheitlichen Beitragssatzes der gesetzlichen
Krankenkassen wurde der Preiskampf zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften
stark eingeschränkt. Dies hat großen den Vorteil, dass
die gesetzlichen Krankenkassen fortan mit besseren Leistungen um
die Kunden buhlen müssen.
Dennoch gibt es auch weiterhin das Argument der günstigen
gesetzlichen Krankenkasse. Denn statt mit niedrigen Beitragssätzen
locken die GKV's nun mit Prämienzahlungen bei gesundheitsbewussten
Lebensstil oder auch durch verschiedene Wahltarife mit Selbstbehalt.
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